Kostenträger


Bevor man einen Aufenthalt im Orthopädie-Zentrum Bad Füssing plant, sollte man zunächst mit dem Haus- oder Facharzt sprechen und klären, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine stationäre oder teilstationäre Rehabilitation vorliegen. Als nächstes muss die Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers eingeholt werden. Dies ist in der Regel entweder die gesetzliche Rentenversicherung oder eine gesetzliche oder private Krankenkasse.
 
Unsere Klinik ist von der Deutschen Rentenversicherung, allen Kranken- und Ersatzkassen, der Beihilfe sowie den Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) anerkannt. Ein besonderes Verfahren gilt für die sogenannten Anschlussrehabilitationen (AHB) nach Operationen oder stationärer Behandlung im Krankenhaus.

  • Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Patientenaufnahme (Telefon: 08531 959-404 oder 959-434)
  • Privat Krankenversicherte wenden sich bitte an das Sekretariat Prof. Wolfgang F. Beyer (08531 959-469)



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Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Orthopädie-Zentrum Bad Füssing

20.07.2009